INSTITUT FÜR KLINISCHE PHARMAKOLOGIE

Zulassungsvoraussetzungen Klausur Klinische Pharmakologie

  • Anwesenheitspflicht in den Seminaren
    − Einmaliges Fehlen bei einer thematischen Veranstaltung (105 min) ist während der Gesamtdauer des
       Ausbildungsgangs (d.h. einmalig über alle Semester, in denen das Fach gelehrt wird) ohne
       Entschuldigungsnachweis gestattet.

    − Mehrmalige Abwesenheit (bis zu 30 % der Seminar-Themen) bedingt ein mündliches Nachholer-Testat über
       alle Themen der versäumten Veranstaltungen.
    − Ein Versäumnis von mehr als 30 % der Seminar-Themen oder ein zweimaliges Nichtbestehen des
       Nachholer-Testats erfordert die Wiederholung des gesamten Seminar-Programms. Eine Zulassung
       zur Klausur wird in diesen Fällen nicht erteilt.

Letzte Änderung: 02.09.2019 - Ansprechpartner:

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