Zulassungsvoraussetzungen Klausur Klinische Pharmakologie
- Anwesenheitspflicht in den Seminaren
− Einmaliges Fehlen bei einer thematischen Veranstaltung (105 min) ist während der Gesamtdauer des
Ausbildungsgangs (d.h. einmalig über alle Semester, in denen das Fach gelehrt wird) ohne
Entschuldigungsnachweis gestattet.
− Mehrmalige Abwesenheit (bis zu 30 % der Seminar-Themen) bedingt ein mündliches Nachholer-Testat über
alle Themen der versäumten Veranstaltungen.
− Ein Versäumnis von mehr als 30 % der Seminar-Themen oder ein zweimaliges Nichtbestehen des
Nachholer-Testats erfordert die Wiederholung des gesamten Seminar-Programms. Eine Zulassung
zur Klausur wird in diesen Fällen nicht erteilt.